„Naturschutz ist Menschenschutz"

Der Tag des Artenschutzes ist ein im Rahmen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES, Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) eingeführter Aktions- und Gedenktag zum Artenschutz. Er findet jährlich am 3. März statt: Durch das am 3. März 1973 unterzeichnete Abkommen sollen bedrohte wildlebende Arten (Tiere und Pflanzen) geschützt werden, die durch Handelsinteressen gefährdet sind.

Der Vollzug und die Überwachung des Abkommens zum Artenschutz erfolgt in Deutschland durch das Bundesamt für Naturschutz. Auf regelmäßigen Tagungen der Vertreter der Unterzeichnerstaaten werden die geltenden Regelungen überprüft und Anträge auf weitere Handelsbeschränkungen gestellt.

Im Jahr 2024 wirbt beispielsweise die Stadt Wuppertal im Rahmen dieses Tages für den Erhalt des Steinkauzes, dessen Population rückläufig ist.

Die Artenkrise betrifft nicht nur den Eisbären in der Arktis oder den Orang-Utan im tropischen Regenwald, sondern auch Rebhuhn, Segelfalter und Moorfrosch direkt bei uns vor der Haustür. Einige unserer heimischen Arten wie die Uferschnepfe liegen – bildlich gesprochen – bereits auf der Intensivstation. Deswegen braucht es wirksame Schutzmaßnahmen, um diese Patienten noch zu retten. Artenschutz ist dabei nicht einfach Selbstzweck. Vielmehr profitieren hiervon alle Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Deshalb machen die Naturschutz-Organisationen darauf aufmerksam, dass ohne eine intakte Natur mit gesunden Ökosystemen auch die Lebensgrundlage aller Menschen gefährdet ist.

Die Umweltschützer fordern Schutzmaßnahmen, wie zum Beispiel eine Agrarlandschaft, die Rückzugsräume für unsere Arten bietet. Dazu zählen etwa genügend Hecken, blühende Feld- und Wegränder, also Biotope inmitten der landwirtschaftlichen Fläche, die angelegt werden müßen. Des Weiteren müssten die Düngemittel und Pestizidbelastung minimiert werden, finden die Naturschützer. Erst dann könne es den Feldvögeln und Wiesenbrütern wieder besser gehen.

Dass Schutzmaßnahmen tatsächlich greifen, sehe man zum Beispiel an den Weißstörchen, den Wanderfalken oder den Stieglitzen. Der Singvogel mit dem roten Gesicht stand 2016 noch auf der roten Liste. Mittlerweile nähmen die Bestände wieder zu, was an extensiver Landwirtschaft, aber auch an Privatgärten liege, die zunehmend bienen- und vogelfreundlich gestaltet würden und auch mal verwildern dürfen.

Karden, Kletten und Disteln etwa mag der Stieglitz besonders gern, und diese müssten deshalb das ganze Jahr über stehen gelassen werden. Naturschutz ist Menschenschutz", stellt Dr. Norbert Schäffer, Vorsitzender des LBV, treffend fest. Denn die Folgen des Artensterbens beträfen auch uns Menschen, so der LBV-Vorsitzende. Unsere Lebensgrundlage baut darauf auf, dass wir ein gesundes und intaktes Ökosystem haben."

Quellen: Wikipedia, BfN, BUND, NABU, LBV

Der Wiedehopf war "Vogel des Jahres 2023"
Die Feldlerche ist als Bodenbrüter von der intensiven Landwirtschaft in seinem Lebensraum stark bedroht (Foto: LBV)
Die stark bedrohte Uferschnepfe im Wasser (Foto: LBV, Frank Derer)
Junge Steinkauze
Der Stieglitz oder Distelfink hat sich in den letzten Jahren gut erholt (Foto: LBV, Rosl Rössner)
Die Turteltaube, Vogel des Jahres 2020, sieht sich vielerorts drastischen Bestandsrückgängen gegenüber (Foto: LBV, Rosl Rößner)
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