CompCor gibt Hilfestellung bei Datenschutz

Der Deutsche Bundestag hat am 07.05.2021 eine "Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19" beschlossen, die auch den Sport betrifft und dadurch auch Auswirkungen für Golfanlagen hat.

 

Diese Regelungen erlauben es nunmehr, in bestimmten Kombinationen auch wieder Spielgruppen mit vier Personen zu ermöglichen. Inwieweit Sie dies auf Ihrer Golfanlage zum Anlass nehmen, Ihre bisherigen Startzeitenregelungen zu verändern, liegt natürlich im Ermessen der Verantwortlichen einer Golfanlage. Bei der Frage, wie in der Praxis der Status einer geimpften oder genesenen Person festgestellt werden kann und wie lange dies gespeichert werden kann, wollen wir Ihnen aus Sicht des Datenschutzes beigefügte Hilfestellungen geben.

 

Sofern wir bei Ihnen die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten übernommen haben, werden wir uns mit Ihnen in den kommenden Tagen telefonisch in Verbindung setzen. Falls Sie weitere Fragen haben, stehen wir gerne zur Verfügung. Weitere Informationen unter folgendem pdf-Dokument von CompCor hier

 

Quelle: Mitteilung CompCor Compliance Solutions GmbH & Co KG

www.compcor.de 

Das Logo des GMVD-POOL-Partners CompCor (Quelle: CompCor)
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