Zulassungen für neues Fungizid und Herbizid

Die Initiative „Wir bewegen Golf!“ hat sich im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie einen verantwortungsbewussten Umgang mit chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln bei der Pflege von Golfplätzen zum Ziel gesetzt. Der DGV-Arbeitskreis Integrierter-Pflanzenschutz arbeitet daher seit Jahren intensiv daran, die Golfanlagen beim Aufbau eines integrierten Pflegemanagements zu unterstützen, das die Pflanzenstärkung und die Krankheitsvorbeugung in den Mittelpunkt des Handelns stellt. Dennoch kann, auch aufgrund der immer häufiger auftretenden extremen Witterungsverläufe, der Infektionsdruck, insbesondere auf den Golfgrüns, so stark sein, dass der Einsatz eines Pflanzenschutzmittels unumgänglich wird. Der Einsatz orientiert sich dabei immer am notwendigen Maß und erfolgt unter Beachtung aller Risikomanagementmaßnahmen.


Vor diesem Hintergrund begrüßen DGV-Arbeitskreis und die Initiative „Wir bewegen Golf!“ die Zulassungen für das neue Fungizid und Herbizid. Dies auch deshalb, weil sich EU-weit die Rechtslage und Zulassungspraxis für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln verschärft und Golfanlagen zunehmend weniger Mittel zur Bekämpfung von Schaderregern zur Verfügung stehen. Das nun über § 17 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) für Golf- und Sportplätze zugelassene Fungizid Exteris StressGard verfügt über die Indikationen „Dollarflecken und Schneeschimmel“. Das mit einer Rasenzulassung versehene Herbizid Banvel 480 S verfügt über die Indikationen „Zweikeimblättrige Unkräuter“. Eine Verfügbarkeit für die Pflegesaison 2019 wird somit gegeben sein.


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Foto: Beate Licht
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