Anhebung der Höchstgrenzen für Mitgliedsbeiträge

Ende Februar haben sich das Bundesfinanzministerium und die Finanzministerien der Länder auf eine Anpassung der geltenden Höchstgrenzen für Mitgliedsbeiträge für Gemeinnützige, dabei insbesondere Sport- und damit auch Golfvereine verständigt.

Der Durchschnittsbeitrag wird

  • für den Jahresmitgliedsbeitrag von derzeit 1.023 Euro auf 1.440 Euro,
  • für die Aufnahmegebühr von 1.534 Euro auf 2.200 Euro und
  • für die Investitionsumlage von 5.113 Euro auf 7.200 Euro

angehoben.

Die veränderten Grenzen müssen nun in den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) übernommen werden, damit diese für die Finanzämter verbindlich werden. Wann dies konkret geschehen wird, ist aktuell noch nicht absehbar. Der DGV wird aber selbstverständlich zeitnah hierüber informieren.

Nachdem der entsprechende Beschluss nach derzeitigen Informationen keine sog. Anwendungszeitbeschränkung enthalten soll, werden die neuen Betragsgrenzen voraussichtlich in allen offenen Fällen, d. h. schon das Jahr 2024 betreffend, Anwendung finden.

"Mit diesem Ergebnis hat insbesondere der Golfsport endlich Gehör gefunden und die jahrelangen, nicht nachlassenden Anstrengungen des DGV, aber auch Initiativen der Landesgolfverbände und verschiedener Golfclubs, die sich unermüdlich gegenüber der Politik für eine dringend erforderliche Anpassung eingesetzt haben, haben endlich Erfolg gezeigt. Ich danke ausdrücklich allen Beteiligten.", so Claus Kobold, Präsident des DGV.

Quelle: Deutscher Golf Verband e.V.

Gemeinnützige Vereine wie der Münchener Golf Club freuen sich über die Anhebung der Höchstgrenzen für Mitgliedsbeiträge
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