Coronavirus-Anleitung für GMVD-Mitglieder
1. Wie kann man sich vor einer Ansteckung schützen?
Das Einhalten der Personal- und Händehygiene hat insbesondere im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus oberste Priorität. Dies gilt auch jederzeit und unabhängig von der Ausbreitung des Coronavirus. Achten Sie insbesondere auf folgende Maßnahmen:
• Einhalten der Nies- und Hustenetikette.
• Hände gründlich waschen und gegebenenfalls desinfizieren, vor allem vor Dienstbeginn, nach Beendigung von Reinigungsarbeiten, nach dem Anfassen verschmutzter Gegenstände oder vor dem Wechsel der Tätigkeit.
• Hände nach Bearbeitung von rohem Geflügel, Fleisch, Ei, Fisch sowie rohen pflanzlichen Lebensmitteln waschen und erforderlichenfalls desinfizieren!
• Schutzhandschuhe sind rechtzeitig zu wechseln.
• Toilettenhygiene: Beim Besuch der Toilette können Keime weiterverbreitet werden. Einfache handelsübliche Putzmittel reichen im Alltag für die Reinigung aus und sorgen für Hygiene im Sanitärbereich.
• Küchen- und Lebensmittelhygiene: Bei der Aufbewahrung, der Speisenzubereitung und Sauberkeit der Küche achten!
• Haushaltshygiene: Gründlich putzen, richtig waschen und regelmäßig Lüften
• Hygienischer Umgang mit Tieren
• Desinfektionsmittel verwenden
2. Besteht die Gefahr einer Infektion über importierte Lebensmittel oder Gegenstände?
Eine Infektion über importierte Waren ist sehr unwahrscheinlich, da im Vorfeld eine Kontamination stattgefunden haben und das Virus nach dem weiten Transportweg noch aktiv sein müsste. Ob das neuartige Coronavirus in flüssigem oder getrocknetem Material mehrere Tage infektionsfähig bleibt, ist unbekannt. Dem zuständigen Robert Koch-Institut (RKI) sind keine Infektionen durch importierte Gegenstände oder Lebensmittel bekannt.
3. Wie wahrscheinlich ist die Übertragung durch den Verzehr von Lebensmitteln oder den Kontakt mit Bedarfsgegenständen?
Eine Übertragung des Erregers über Lebensmittel auf den Menschen ist nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand unwahrscheinlich. Die Übertragung bereits bekannter Coronaviren auf den Menschen geschieht in der Regel über die Luft als Tröpfcheninfektion. Dafür ist enger Kontakt mit einem den Virus tragenden Tier oder einem infizierten Menschen nötig. Für die Möglichkeit einer Infektion des Menschen über den Kontakt mit Produkten, Bedarfsgegenständen oder durch Lebensmittel gibt es, auch beim aktuellen Ausbruch, bisher nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand keine Belege
4. Was muss beim Arbeitsschutz beachtet werden?
Bisher sind dem DEHOGA keine Fälle von Erkrankungen oder Verdachtsfällen bei gastgewerblichen Unternehmern oder Mitarbeitern bekannt. Sollte es dazu kommen, würde die zuständige Behörde Tätigkeitsverbote nach dem Infektionsschutzgesetz aussprechen. Betroffene Arbeitnehmer erhalten entweder bei Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder – wenn sie lediglich Ausscheider oder Ansteckungsverdächtige sind - eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz. Je nach arbeits- oder tarifvertraglicher Regelung können Arbeitgeber ggf. Erstattungsansprüche gegen die Behörde geltend machen. Für größere Unternehmen kann es sinnvoll sein, einen sog. Pandemieplan aufzustellen oder eine Rahmenbetriebsvereinbarung für den Pandemiefall mit dem Betriebsrat abzuschließen. Einzelheiten zu den arbeitsrechtlichen Folgen einer Pandemie hat die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände in der hier verlinkten Handreichung dargestellt.
5. Welche Veranstaltungen sind besonders gefährlich?
Ein höheres Risiko kann basierend auf folgenden Kriterien angenommen werden bei:
(1) Eher risikogeneigter Zusammensetzung der Teilnehmer (z.B. kommt eine größere Anzahl von Menschen zusammen, hohe Dichte?)
(2) Eher risikogeneigter Art der Veranstaltung (z.B. Hohe Anzahl und Intensität der Kontaktmöglichkeiten?)
(3) Eher risikogeneigter Ort der Veranstaltung und Durchführung (z.B. sind bereits Infektionen in der Region der Veranstaltung aufgetreten?)
6. Was gilt es bei Veranstaltungen zu berücksichtigen?
Eine enge Abstimmung zwischen Veranstaltern und Gesundheitsbehörden vorort ist nötig in der Planungsphase, Phase der Durchführung der Veranstaltung und Phase nach der Veranstaltung, u.a. mit Teilen der Erreichbarkeitsdaten (24/7) und Etablierung von Kommunikationskanälen. Folgende Maßnahmen könnten getroffen werden, um das Risiko einer Übertragung und großer bzw. schwerer Folgeausbrüche zu verringern:
• Eine dem Infektionsrisiko angemessene Belüftung des Veranstaltungsortes
• Aktive Information der Teilnehmer und Teilnehmerinnen über allgemeine Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Händehygiene, Abstand halten oder Husten- und Schnupfenhygiene
• Teilnehmerzahl begrenzen bzw. reduzieren
• Ausschluss von Personen mit akuten respiratorischen Symptomen
• Eingangsscreening auf Risikoexposition und/oder Symptome
• Auf enge Interaktion der Teilnehmenden verzichten
• Veranstaltung verschieben oder je nach weiterer Entwicklung absagen.
• Auf Messen, Kongressen oder größeren Veranstaltungen ist Möglichkeit der Rückverfolgbarkeit von Kontaktpersonen extrem schwierig und es kann unter ungünstigen Bedingungen zu einer Übertragung auf viele Personen kommen. In die Abwägung sollte daher mit einbezogen werden, ob Schwierigkeit der schnellen Kontaktpersonenermittlung im Falle eines Ausbruchs zu erwarten sind.
Weitere Informationen finden Sie auch unter:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html