EILT: Abstimmungsfrist zum Umlaufverfahren bis 30. April

Das Umlaufverfahren dient dazu, das Geschäftsjahr 2020 abzuschließen und das Geschäftsjahr 2021 zu planen. Es findet unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Corona-Abmilderungsgesetzes gemäß § 32 Abs. 2 BGB statt.

Wir erkennen in diesem Vorgehen für uns, aber auch für Sie folgende Vorteile:

• Wir nehmen Rücksicht auf Ihre Zeit und die aktuellen, anstehenden Aufgaben auf Ihren Golfanlagen.

• Das Risiko einer möglichen Ansteckungsgefahr ist damit ausgeschlossen.

• Ihre Zustimmung vorausgesetzt, kann der GMVD-Vorstand und die Geschäftsstelle auf Basis eines genehmigten Budgets 2021 arbeiten.

Es würde uns sehr freuen, wenn Sie unsere Entscheidung mittragen und den GMVD-Vorstand durch eine große Beteiligung an der Online-Veranstaltung selbst sowie im Rahmen der Beschlussfassung im Umlaufverfahren unterstützen und darin bestärken, mit dieser Vorgehensweise richtig und insbesondere in Ihrem Interesse zu handeln.

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Quelle: GMVD
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