Einsendeschluss für CCM-Erstgraduierung

2008 wurde das Graduierungssystem mit der geschützten Berufsbezeichnung „Certified Club Manager“ (CCM) in insgesamt vier Abstufungen eingeführt. Der Zugang zur Berufsbezeichnung „CCM“ erfolgt auf freiwilliger Basis nach einem öffentlich ausgeschriebenen Bedingungsrahmen (Graduierungsordnung). Im Rahmen eines Zertifizierungsverfahrens werden ausschließlich glaubhaft nachgewiesene, branchenrelevante Ausbildungen und praktische Berufserfahrungen nach der Graduierungsordnung nachvollziehbar bewertet und im Ergebnis einer von vier Qualifikationsstufen zugeordnet, die anschließend in die jeweils die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung zum “CCM“ mündet.


Der Träger dieser Berufsbezeichnung muss künftig regelmäßig den Nachweis zwischenzeitlich belegter Fortbildungsmaßnahmen erbringen und überprüfen lassen, um weiterhin die Berufsbezeichnung tragen zu dürfen. Berechtigte Träger der Berufsbezeichnung sind im Graduiertenverzeichnis auf www.gmvd-ccm.de öffentlich nachzulesen. Bisher haben rund 130 hauptamtliche Fach- und Führungskräfte aus dem Management renommierter Golfanlagen Deutschlands ihre berufliche Laufbahn nach dem Graduierungssystem zum CCM zertifizieren lassen. Für Berufsangehörige ist diese Klassifizierung sinnvoll für die eigene Orientierung bei der Laufbahnentwicklung sowie zur Positionierung am Arbeitsmarkt. Für Arbeitgeber bietet das GMVD Graduierungssystem einen Orientierungsmaßstab zur ersten Beurteilung von Fach- und Führungskräften für die Verwaltung und das Management von Golfanlagen.


Weitere Informationen unter www.gmvd-ccm.de

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