Erfolgreiche Abstimmung zum Umlaufverfahren
Eine Abstimmung unter allen ordentlichen GMVD-Mitgliedern hat ergeben, dass die Beschlussfassung des GMVD-Vorstands in einem im Rahmen des Corona-Abmilderungsgesetzes (§ 32 Abs. 2) ablaufenden Umlaufverfahren gültig ist. Wie für ein solches Umlaufverfahren erforderlich, haben dabei mehr als 50 Prozent der stimmberechtigten Mitglieder teilgenommen. Somit konnten notwendige Beschlüsse für das vergangene sowie für das aktuelle Geschäftsjahr gefasst werden, der GMVD-Vorstand für das Jahr 2019 entlastet sowie das Budget für 2020 verabschiedet werden.
Eine detaillierte Präsentation der Abstimmungsergebnisse befindet sich im GMVD-Login-Bereich.