Golfanlagen sind 2020 bundesweiter Pflanzenschutz-Kontrollschwerpunkt
Pflanzenschutzmaßnahmen auf Golfanlagen unterliegen einer Vielzahl von gesetzlichen Vorgaben. Die sachgerechte Anwendung stellt eine Sicherung gegen schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier, das Grundwasser und den Naturhaushalt dar.
Die Behörden der Bundesländer, in der Regel die Pflanzenschutzdienste, sind für die Überwachung zuständig. Im Rahmen des Pflanzenschutz-Kontrollprogramms wird die Einhaltung der Vorgaben aus dem Pflanzenschutzgesetz, sowie der darauf basierenden Verordnungen kontrolliert. Da der DGV Arbeitskreis Integrierter Pflanzenschutz (IPS) einen engen Kontakt zu den verantwortlichen Behörden pflegt, haben wir die Information erhalten, dass Golfanlagen ab 2020 zum Kontrollschwerpunkt werden.
Dies bedeutet in der Konsequenz, dass in allen Bundesländern Golfanlagen gezielt kontrolliert werden müssen. Vorliegende Verstöße werden nach dem Pflanzenschutzgesetz als Ordnungswidrigkeit nicht nur geahndet, sondern im Anschluss auch an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) weitergeleitet. Auf Basis von mehrjährigen Beobachtungen sollen Rückschlüsse gezogen werden, ob die bestehenden Rechtsgrundlagen verschärft werden müssen. Zudem werden Berichte erstellt, die nicht nur an die Kontrollbehörden der EU weitergeleitet, sondern auch jährlich über das Internet der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Auf diesem Weg möchten wir Sie zeitnah über das Vorhaben der Behörden informieren. Ende Februar kommen wir mit detaillierten Informationen auf Sie zu.
Mit freundlichen Grüßen
Beate Licht, Leiterin DGV AK Integrierter Pflanzenschutz
Marc Biber, Abteilungsleiter DGV Umwelt & Platzpflege