Katastrophenfall in Bayern - ab Dienstag Sperrung aller Sport- und Golfplätze
Für den Betrieb von Golfanlagen ist insbesondere Punkt 2. relevant:
"2. Der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, sondern der Freizeitgestaltung, wird untersagt. Hierzu zählen insbesondere Sauna- und Badeanstalten, Kinos, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Clubs, Bars und Diskotheken, Spielhallen, Theater, Vereinsräume, Bordellbetriebe, Museen, Stadtführungen, Sporthallen, Sport- und Spielplätze, Fitnessstudios, Bibliotheken, Wellnesszentren, Thermen, Tanzschulen, Tierparks, Vergnügungsstätten, Fort- und Weiterbildungsstätten, Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendhäuser. Dies gilt ab 17. März bis einschließlich 19. April 2020."
Der Bayerische Golfverband (BGV) hat dazu wie folgt kürzlich seine bisherige Aussage aktualisiert:
„Auf Grund der Allgemeinverfügung des Staatsministeriums vom 16.03.2020 sind Clubhaus, Gastronomie, Geschäftsstelle, Umkleideräume und Sanitäreinrichtungen, auch WCs auf dem Golfplatz sowie Drivingrange mit Ballautomaten ab Dienstag den 17.3. bis einschließlich 19.4. geschlossen zu halten. Der organisierte Spielbetrieb ist während dieser Zeitspanne auszusetzen. Das Betreten des Golfgeländes ist nur unter Beachtung der Verhaltensempfehlung der Bayerischen Staatsregierung zur Bekämpfung der Verbreitung des Coronavirus gestattet".
Zur kompletten Mitteilung der Bayerischen Staatsregierung geht es im nachfolgenden Link:
https://www.bayern.de/corona-pandemie-bayern-ruft-den-katastrophenfall-aus-veranstaltungsverbote-und-betriebsuntersagungen/?fbclid=IwAR2tS2efz8Phkm_8funq8ZJCHcRk5SwITKWCNlB-69RUMOItCAMeXSfZpMU
Der GMVD wird weiterhin alles unternehmen, um Sie zur Corona-Pandemie und den Folgen für den Golfanlagenbetrieb und das Golfmanagement auf dem aktuellen Stand zu halten.
16. März 2020, 17:30 Uhr