Schutzmaßnahmen vor COVID-19 für Golfanlagen
Seit dem 20. April 2020 ist in vier Bundesländern unter Berücksichtigung der jeweiligen amtlichen Hygiene-Verordnungen das Golfspielen wieder eingeschränkt zugelassen. Vor diesem Hintergrund ist es unerlässlich, geeignete Schutzmassnahmen vor dem Corona-Virus auf unseren Golfanlagen kurzfristig einzuführen und umzusetzen. Insbesondere unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Counterbereich unterliegen einem erhöhten Infektionsrisiko.
Nachfolgende Präsentation von Bartenbach Sports zeigt die momentane Prodkuktpalette im Zusammenhang mit Schutzmassnahmen zur Verbreitung von COVID-19
Als GMVD-Mitglied profitieren Sie von 10% Nachlass auf den Auftragswert.
Nach Aussage des Unternehmens sind alle gezeigten Artikel Stand 21. April 2020 lieferbar.
Und so läuft Ihre Bestellung:
- Angebot an die GMVD-geführten Golfanlagen: siehe Präsentation Bartenbach
- Bestellung bei harry.walter (at) bartenbach.de
- Angebot von Bartenbach Werbemittel
- Auftragsbestätigung mit der genauen Lieferzeit
- Ware wird versandt
- Rechnung über Bartenbach Werbemittel
Hier geht es zum Imagevideo
BARTENBACH Sports
An der Fahrt 8
55124 Mainz
www.bartenbach-sports.de
Ihr GMVD-Ansprechpartner: Harry Walter
harry.walter (at) bartenbach.de