Wind of Change

Hier der Artikel von Horst Schubert im "golfmanager", Ausgabe 2/2015:

 

Am 31. März / 1. April 2015 fegte der Orkan „Niklas“ über Europa und hinterließ auch in Deutschland eine Spur der Verwüstung. Allein in Deutschland waren vier Todesopfer und Schäden in Milliarden-Höhe zu beklagen. Auch einige Golfanlagen hatte es schwer getroffen. Entwurzelte und abgebrochene Bäume machten diese teilweise für mehrere Tage unbespielbar.

Ganz so dramatisch ging es auf dem DGV-Verbandstag am 11. April 2015 in Frankfurt am Main zwar nicht zu, aber auch hier war in erheblichem Maße ein „frischer Wind“ zu spüren. Der gravierende Unterschied: auf dem Verbandstag war dieser „frische Wind“ von der überwiegenden Mehrheit der Delegierten ausdrücklich erwünscht. Dieser Wunsch nach „frischem Wind“ und Veränderung - ein „Wind of Change“ eben – dokumentierte sich in dem überzeugenden Votum für den neuen DGV-Präsidenten Claus M. Kobold, der sich im Wettbewerb mit den beiden anderen Bewerbern um das Präsidenten-Amt, Hans Joachim Nothelfer und Frank-Hagen Spanka, mit einer deutlichen Mehrheit souverän durchsetzen konnte.

Synergien und "Miteinander" stärken

Es ist zu hoffen, dass der „Wind des Wandels“ über alte und überkommene (vermeintliche) Gegensätze hinweg weht und vielleicht mit dazu beiträgt, dass sich club-gebundenes und club-ungebundenes Golf aneinander annähern und dass sich die Erkenntnis durchsetzt, dass das keine Gegensätze sind, sondern zwei Bereiche von Mitgliedschaftsformen, die sich gegenseitig ergänzen und unterstützen können. Und auch in der Zusammenarbeit auf Verbandsebene kann frischer Wind nicht schaden. Die bereits 2011 ins Leben gerufene Initiative „Wir bewegen Golf“, in der sich der DGV, der Golf Management Verband Deutschland (GMVD), die PGA of Germany sowie der Greenkeeper Verband Deutschland (GVD) zusammengeschlossen haben, kann sicherlich wesentlich mehr bewegen, als dies bisher der Fall gewesen ist.

Eines ist mittlerweile wohl allen Akteuren im deutschen Golfmarkt klar geworden: die deutschen Golfclubs und Golfanlagen werden sich den massiven Veränderungen des Golfmarktes nicht entziehen können. Ein stures und ignorantes „Weiter so!“ wird es nicht geben können. In diesem Zusammenhang sei auf das bekannte Lied von Wolf Biermann „Nur wer sich ändert, bleibt sich treu“ verwiesen - wobei auch diese Erkenntnis nicht unbedingt neu ist. Wer in der Schule Latein-Unterricht hatte, erinnert sich vielleicht noch an den Satz: „semper idem et alter“ (immer derselbe, und doch ein anderer).

Von anderen Wirtschaftszweigen lernen

Es ist mittlerweile unstrittig, dass professionelles Management nicht nur eine betriebswirtschaftliche, sondern auch eine ethische Komponente hat. Der Verein Berliner Kaufleute und Industrieller e.V. (VBKI), gegründet 1879, ist die renommierteste Vereinigung von Führungskräften aus der Wirtschaft in der deutschen Hauptstadt. Mit rund 1.800 Mitgliedern (zu denen seit 2002 auch der Autor gehört) ist diese Vereinigung eine wichtige Stimme der Berliner Wirtschaft. Der Arbeitskreis „Wirtschaft und Ethik“ des VBKI hat nun die „zehn Leitsätze eines ehrbaren Kaufmanns“ formuliert, quasi als die „zehn Gebote“ für verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln. Da Golfanlagen mittelständische Dienstleistungsunternehmen in der Freizeitbranche sind, sollten sich auch diese davon angesprochen fühlen. Und dies sogar in besonderem Maße: Golfclubs sind für weite Teile der Bevölkerung immer noch ein Refugium für „die Reichen und die Schönen“ und stehen somit unter besonderer Beobachtung der Öffentlichkeit. Umso wichtiger ist es, beim Management von Golfanlagen und Golfclubs eben diese ethischen Aspekte nicht aus dem Blick zu verlieren und sie als eine Grundlage für das tagtägliche wirtschaftliche Handeln zu berücksichtigen. Etliche der in den Leitsätzen angesprochenen Aspekte sind in einer Vielzahl von Golfclubs mittlerweile eine Selbstverständlichkeit. Der Leitsatz „Der ehrbare Kaufmann beachtet das Prinzip der ökologischen Nachhaltigkeit“ wird beispielsweise von den rund 150 Clubs, die im Rahmen des DGV-Umweltprogramms „Golf und Natur“ bereits zertifiziert wurden, seit vielen Jahren sehr ernst genommen und in der praktischen Arbeit in vielfältiger Form umgesetzt. Interessant ist ferner, dass in den zehn Leitsätzen des Ehrbaren Kaufmanns zwei Mal der Begriff „fair“ verwendet wird – eine Begriff, der gerade im Golfsport eine zentrale Rolle spielt.

Aber nichts ist so gut, als dass es nicht noch besser werden könnte. Auch hier kann eine Brise des „Wind of Change“ bei den Golfanlagen, die sich diesbezüglich noch eher verhalten engagieren, sicherlich nicht schaden.

Das Musik-Video „Wind of Change“ der Scorpions wurde übrigens mittlerweile mehr als 125 Millionen Mal angeklickt. Es wäre sehr zu wünschen, dass der „Wind of Change“ in der deutschen Golflandschaft eine ähnlich hohe Akzeptanz erreicht.

Horst Schubert


Anhang

Die zehn Leitsätze des Ehrbaren Kaufmanns
(entwickelt vom Arbeitskreis Wirtschaft und Ethik“ des Vereins Berliner Kaufleute und Industrieller e.V. (VBKI)

  • Der Ehrbare Kaufmann (EK) richtet sein Wirtschaften auf Dauer aus.
  • Der EK richtet sein Handeln an Tugenden aus, die langfristiges Vertrauen schaffen.
  • Der EK achtet die Rechte und die Würde seiner Mitarbeiter und behandelt sie fair und menschlich.
  • Der EK verhält sich redlich im Geschäftsverkehr mit Kunden und Lieferanten.
  • Der EK wahrt die Interessen der Eigentümer.
  • Der EK verhält sich fair gegenüber seinen Wettbewerbern.
  • Der EK unterstützt das Gemeinwohl in der Gesellschaft.
  • Der EK bedient berechtigte Interessen der Öffentlichkeit nach Information.
  • Der EK fördert die Weiterentwicklung unserer freiheitlichen Gesellschaftsordnung durch sein gutes Vorbild.
  • Der EK beachtet das Prinzip der ökologischen Nachhaltigkeit.

 

GMVD Vorstandsmitglied Horst Schubert
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